Geld zu verdienen neben dem Studium ist für viele Studierende in Deutschland eine Lebensart. Die jüngste Sozialumfrage der Deutschen Studentenwerke zeigt, dass insgesamt rund zwei Drittel aller Studierenden arbeiten gehen. Weitere Gründe für die Kündigung sind höhere Gewalt (gerichtlich angeordnete Liquidation des Unternehmens usw.), Arbeitsunfähigkeit, wie vom Betriebsarzt festgestellt, schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. Es kann auch eine einfache Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien sein. Ist der Grund für die Beendigung des Vertrages eine unbefristete Anstellung (Contrat Durée Indérterminée – CDI), so hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 1 Tag pro Woche gemäß der Gesamtlaufzeit des kurzfristigen Vertrags einzuhalten, ohne zwei Wochen zu überschreiten. Wenn Sie ein Student von außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz sind, benötigen Sie ein “Studenten”-Visum für einen längeren Aufenthalt oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit der Aufschrift “Student”, um bezahlte Arbeit in Frankreich zu verrichten. Wenn Sie mehr als 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Arbeitsagentur und der Ausländerbehörde. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Ausländeramt. Ob Sie die Zulassung erhalten, hängt von der Situation des Arbeitsmarktes an Ihrem Studienort ab. In Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit haben Sie kaum eine Chance, mehr als 120 Tage zu arbeiten. 18 Jahre oder älter für ungelernte Arbeitnehmer (100 % des sozialen Mindestlohns) Der Arbeitsvertrag für einen Schüler/Studenten hat die Form eines befristeten Arbeitsvertrags (CDD).
Wie bei allen befristeten Arbeitsverträgen muss er schriftlich abgefasst werden. Eine Probezeit ist in einem kurzfristigen Vertrag nicht obligatorisch. Die Testphase ist auf 1 Tag pro Woche für Verträge von bis zu 6 Monaten mit maximal zwei Wochen begrenzt. Bitte beachten Sie, dass der Prozess anders ist, wenn Sie ein Student auf einem Open-Access-Kurs in Weiterbildung sind, in diesem Fall werden Sie einen Vertrag mit der Universität abschließen, wenn Sie Ihre Gebühren bezahlen. Wenn Sie nicht aus der EU oder dem EWR kommen und ein Praktikum in Deutschland haben, zählt das zur normalen Arbeit – auch wenn die Vermittlung unbezahlt ist! Jeder Tag Ihrer Berufserfahrung wird von Ihren 120 Tagen abgezogen. Achtung: Internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, dürfen nicht selbständig arbeiten! Zum Beispiel keine Vollzeitarbeit im Monat Januar für ein Profil “Akademisches Jahr”. Ein unbefristeten Vertrag (Contrat Durée Indéterminée (CDI)) ist die “konventionelle” Art des Vertrags, d. h., der Arbeitgeber muss diese Art von Vertrag nutzen, es sei denn, es besteht ein Grund, einen kurzfristigen Vertrag zu nutzen. Ein Student, der mit einem kurzfristigen Vertrag beschäftigt ist, hat gegenüber seinem Arbeitgeber die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder Arbeitnehmer, mit der Ausnahme, dass der Student am Ende seines Vertrages keine Abfindung erhält, wenn er seinen Universitätskurs fortsetzt. Nach der Definition des Arbeitsministeriums besteht ein Arbeitsvertrag ab dem Zeitpunkt, zu dem :: “eine Person (der Arbeitnehmer) sich bereit erklärt, im Namen und unter der Leitung einer anderen Person (des Arbeitgebers) zu arbeiten, gegen Bezahlung.
In der Regel muss ein Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen. Die Durchsetzung des Vertrags beinhaltet eine Reihe von Verpflichtungen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.” Ein Einkommen bis zu 450 Euro ist von der Beitragspflicht befreit.